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Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Tübingen, StNr. 86166/76532 mit Bescheid vom 10.11.2015 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige und gemeinnützige Zwecke.